Neugeborenen-Hörscreening

Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Manche Er­krankungen sind aber leider nicht gleich ersichtlich. Wussten Sie schon, dass eine Hörschädigung die häufigste angeborene Sinneserkrankung ist? Von einer angebore­nen hochgradigen Hörstörung sind 2 von 1000 Neugeborenen betroffen. Hören ist entscheidend für die Gesamtent­wicklung des Kindes. Ein ausreichendes Hörvermögen gilt als Voraussetzung für einen natürlichen Spracherwerb.

Vor allem die ersten Lebensmonate sind für das Hören von entscheidender Be­deutung, da sich die Strukturen des Hör­systems schwerpunktmäßig bis Ende des 6. Lebensmonats entwickeln. Je länger eine Hörstörung unbehandelt bleibt, desto grö­ßer können die Probleme in der Hör- und Sprachentwicklung werden.

Schon in den ersten Lebenstagen ist es möglich, durch einfache Testverfahren eine schwere Hörstörung auszuschließen. Für einen Test ist es nie zu früh, aber oftmals zu spät!

Um Hörstörungen zu erkennen, wird eine Früherkennungsuntersuchung für alle Neugeborenen angeboten (Neugeborenen-Hörscreening).

Das Hörscreening wird idealerweise in den ersten Lebenstagen Ihres Kindes durch­geführt, möglichst vor Entlassung aus der Geburts- oder Kinderklinik. Die Tests im Schlaf sind völlig schmerzfrei und können am besten nach dem Stillen durchgeführt werden.

Die Hirnstammaudiometrie ist ein spe­zielles Verfahren, das die vom Innenohr und Teilen des zentralen Hörsystems pro­duzierten elektrischen Signale misst. Über eine Sonde oder einen Kopfhörer werden ebenfalls „Klick-Geräusche” in das Ohr gesendet. Über Elektroden wird gemessen, ob Schallwellen als elektrische Impulse aus dem Innenohr weitergeleitet und verarbei­tet werden. Ist die Antwort des Innenohrs oder von Teilen der Hörbahn gestört, liegt ein Hinweis auf eine Hörminderung vor. Der Test erfordert eine ruhige Um­gebung. Je aktiver und wacher das Kind ist, desto mehr elektrische Signale produ­ziert sein Gehirn und umso schwieriger wird es, die Signale der Hörbahn zu erken­nen. Deshalb ist es am besten, wenn Ihr Kind während der Untersuchung schläft. Wir bieten Ihnen gern einen Termin außerhalb der Sprechstunde während der Mittagszeit an – dann sollte das Baby möglichst gerade gestillt worden sein und schlafen.

Das Neugeborenen-Hörscreening ist ein Test, bei dem zunächst nur zwischen nor­mal (PASS) und Test auffällig (FAIL) unter­schieden wird. Deswegen ist das Ergebnis des Hörscreenings noch keine Diagnose. Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet, dass eine Hörstörung weitgehend ausgeschlos­sen werden kann. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Kind schwerhörig ist, sondern dass das Screening-Ergebnis kontrolliert werden muss. Nur ungefähr ein Kind von 30 bis 40 im Screening auffälligen Kindern hat tatsäch­lich eine Hörstörung. Dennoch ist es für die Entwicklung Ihres Kindes besonders wichtig, bei einem auffälligen Screeningbefund das Hörvermögen weiter kontrollieren zu lassen.

Wird eine angeborene Hörstörung frühzeitig genug mit Hörhilfen versorgt, ist eine weitgehend normale Entwicklung des Kindes zu erwarten – ist das nicht wunderbar?

Wir würden uns freuen, wenn sie zur Durchführung des Screenings in unsere Praxis kommen!

(Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen)